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Aktenzeichen V 396/95

Datum 10.06.1896

Leitsatz 1. Besteht eine Verpflichtung des Eigentümers, sein Grundstück im öffentlichen Interesse derartig im Stande zu erhalten, wie es aus polizeilich zu schützenden (z. B. gesundheitspolizeilichen) Rücksichten notwendig ist? 2. Läßt sich eine solche Verpflichtung auch aus Vorschriften herleiten, die nicht dem öffentlichen Rechte angehören?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464025580331

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