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Aktenzeichen VI 72/96
Datum 16.05.1896
Leitsatz Beurteilung eines Antrages auf Zwangsvollstreckung nach § 773 C.P.O., wenn der Schuldner zur Rechnungslegung verurteilt ist, unbestritten Rechnung gelegt hat, der Gläubiger aber behauptet, daß diese ungenügend sei, und deshalb Einleitung des Vollstreckungsverfahrens beantragt.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464025770406
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