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Aktenzeichen VI 122/96
Datum 01.10.1896
Leitsatz Haftet, wer eine von ihm mit dem Namen eines Anderen ohne dessen Wissen und Willen unterzeichnete Verpflichtungsurkunde dem darin als Gläubiger Bezeichneten gegeben hat, dem letzteren auf Erfüllung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640262E0178
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