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Aktenzeichen VI 292/96
Datum 01.02.1897
Leitsatz Fällt, wenn zwei Testatoren in einem gemeinsamen Testamente sich gegenseitig zu Erben eingesetzt und auf den Fall des Todes des Längstlebenden über ihren beiderseitigen Nachlaß gemeinsam anderweitig verfügt haben, den durch diese Verfügungen bedachten Dritten das ihnen Zugewandte ganz aus dem Nachlasse des Längstlebenden, oder zum Teil aus dem Nachlasse des Vorverstorbenen zu?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464026390214
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