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Aktenzeichen II 169/96

Datum 23.10.1896

Leitsatz Ist es ein unzulässiges Verfahren, wenn ein Schiedsgericht, dessen Spruch gefällt, aber noch nicht zugestellt ist, die Verhandlung wieder eröffnet und alsdann einen neuen, verbesserten und vervollständigten Schiedsspruch erläßt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464026670392

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