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Aktenzeichen I 3/97
Datum 23.01.1897
Leitsatz 1. Neuer selbständiger Beschwerdegrund. 2. Darf auf Grund eines für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteiles auf Unterlassen einer Handlung wegen Zuwiderhandelns gegen die Verpflichtung zur Unterlassung noch zur Strafe verurteilt werden, wenn nach der Zuwiderhandlung die Zwangsvollstreckung eingestellt, oder die Vollstreckbarkeitserklärung aufgehoben ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464026740422
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