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Aktenzeichen VI 323/96

Datum 18.02.1897

Leitsatz Erlangt der mit der Beschaffung eines Darlehns beauftragte Mäkler den Anspruch auf die Provision schon durch Vermittelung eines klagbaren Darlehnsversprechens (pactum de mutuo dando)?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464027390231

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