zurück
Aktenzeichen VI 371/96
Datum 01.04.1897
Leitsatz Ungültigkeit eines Vertrages, durch welchen jemand von dem konzessionierten Schankwirte die Fortführung der Schankwirtschaft für eigene Rechnung übernimmt, wenn zugleich bestimmt ist, daß der Übernehmer die polizeiliche Erlaubnis für seine Person nicht nachsuchen solle, vielmehr nach außen als Stellvertreter des Inhabers der Schankkonzession aufzutreten habe.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464027440267
zurück