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Aktenzeichen V 21/97

Datum 03.04.1897

Leitsatz Übernahme des ganzen Gebäudes im Falle einer demselben im Enteignungswege auferlegten Beschränkung in Anwendung der §§ 12. 9 Abs. 3 des Enteignungsgesetzes.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464027460273

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