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Aktenzeichen II 49/97

Datum 06.04.1897

Leitsatz Kann eine Ehefrau, welche mit Zustimmung ihres Mannes einen Wechsel acceptiert hat, die Verurteilung zur Bezahlung der Wechselsumme durch den Einwand abwenden, daß sie in westfälischer Gütergemeinschaft lebe?1 Wie wirkt der Umstand ein, daß über das Vermögen des Mannes der Konkurs eröffnet ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464027470281

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