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Aktenzeichen VI 405/96

Datum 11.03.1897

Leitsatz Ist ein dem § 276 Abs. 1 C.P.O. entsprechendes Zwischenurteil, wenn es von dem dasselbe erlassenden Gerichte als ein Zwischenurteil nach § 275 C.P.O. gewollt und bezeichnet ist, dennoch in Ansehung der Rechtsmittel nach Maßgabe des Abs. 2 des § 276 daselbst zu behandeln?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464027620389

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