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Aktenzeichen II 297/80

Datum 19.03.1881

Leitsatz Sind die Muster des Schriftgießers für Matrizen und Typen als für plastische Erzeugnisse oder als für Flächenerzeugnisse bestimmt anzumelden? Was ist die Folge unrichtiger Anmeldung? Was ist "Verbreitung" im Sinne des Gesetzes?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640041F0108

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