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Aktenzeichen I 539/81

Datum 21.05.1881

Leitsatz 1. Unterliegt ein Urteil, in welchem die Bezugnahme auf die vorbereitenden Schriftsätze oder "auf die Akten" den Thatbestand nicht ergänzt, sondern dessen Stelle vertritt, der Revision? 2. Kann der Gläubiger, welcher dem Befriedigung anbietenden Bürgen die von diesem geforderte Abtretung an den Hauptschuldner überhaupt verweigert, sich nachträglich darauf berufen, der Bürge habe nicht realiter offeriert? 3. Wie muß der Bürge, welcher Abtretung eines für noch nicht verfallene Leistungen haftenden Pfandes fordert, bezüglich dieser nicht verfallenen Leistungen anbieten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464004350185

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