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Aktenzeichen V 383/80
Datum 02.03.1881
Leitsatz Wann muß - bei bekannt gemachter Cession - die Forderung fällig geworden sein, welche der abgetretene Schuldner aus der Person des Cedenten dem Cessionar in Gegenrechnung stellt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464004460255
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