zurück

Aktenzeichen V 383/80

Datum 02.03.1881

Leitsatz Wann muß - bei bekannt gemachter Cession - die Forderung fällig geworden sein, welche der abgetretene Schuldner aus der Person des Cedenten dem Cessionar in Gegenrechnung stellt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464004460255

Download PDF

zurück