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Aktenzeichen Va 451/80

Datum 03.03.1881

Leitsatz Hat eine im Wege des Arrestverfahrens für eine persönliche Forderung im Grundbuche eingetragene Vormerkung zur Erhaltung des Rechtes auf Eintragung einer Hypothek (§. 22 des Gesetzes vom 5. Mai 1872 über den Eigentumserwerb 2c) gar keine oder hat sie wenigstens die Wirkung einer Verfügungsbeschränkung gemäß A.L.R. I. 29. §§. 81. 83?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464004490265

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