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Aktenzeichen I 883/80

Datum 09.02.1881

Leitsatz 1. Berechnung des Wertes der Beschwerde bei der Revision. Ist dabei auch der Betrag einer Einrede zu berücksichtigen? 2. Genügt eine in der Berufungsschrift enthaltene Ladung, wenn der Zweck derselben nicht angegeben ist? 3. Ist nach C.P.O. §. 156 die Zustellung einer beglaubigten Klatsch - Kopie der Berufungsschrift genügend?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464004600355

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