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Aktenzeichen III 34/81

Datum 26.04.1881

Leitsatz Wie ist der Wert des Streitgegenstandes zu berechnen, wenn gegen den die Entschädigung für ein enteignetes Grundstück festsetzenden Beschluß der Regierung nur von dem Expropriaten auf Grund des § 30 des preußischen Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 der Rechtsweg beschritten wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640046B0386

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