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Aktenzeichen III 447/81

Datum 20.05.1881

Leitsatz Können einstweilige Verfügungen erlassen werden, bevor die Hauptsache anhängig ist? Welche Bedeutung ist in dem Verfahren über die Rechtmäßigkeit einer auf Grund des §. 819 C.P.O. erlassenen, einstweiligen Verfügung der Berufung des Beklagten auf ein ihm zustehendes obligatorisches Recht zur Vornahme der von dem Eigentümer eines Grundstückes verbotenen Handlungen beizulegen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464004720399

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