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Aktenzeichen I 518/81

Datum 26.03.1881

Leitsatz 1. Zustellung eines Urteils an die Partei selbst, statt an den Prozeßbevollmächtigten derselben. 2. Ist eine vor ordnungsmäßiger Zustellung des Urteils eingelegte Berufung als unzulässig zu verwerfen? 3. Entsprechende Anwendung des §. 87 Abs. 1 C.P.O. auf die Kosten der Revisionsinstanz für sich allein.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464004760414

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