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Aktenzeichen I 532/81

Datum 30.04.1881

Leitsatz 1. Mitunterzeichnung der Revisionsschrift durch den Anwalt der Berufungsinstanz. 2. Bedeutung des Inhaltes des dem Berufungsgerichte vorgetragenen Thatbestandes des Urteils erster Instanz für die thatsächliche Feststellung des Berufungsgerichts. 3. Wie sind die Eidesfolgen festzustellen, wenn das Berufungsgericht an die Stelle eines dem Berufungsbeklagten zugeteilten Eides einen vom Berufungskläger über das Gegenteil zu leistenden Eid setzt? 4. Umfang der dem Berufungsgerichte obliegenden Sachprüfung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464004780418

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