Aktenzeichen I 235/97
Datum 10.11.1897
Leitsatz 1. Kann gegen die Legitimation des im Aktienbuche eingetragenen Inhabers einer Namensaktie zur Anfechtung von Beschlüssen der Generalversammlung eingewendet werden, daß die Übertragung der Aktie auf ihn nur zum Scheine geschehen sei? 2. Darf die Zulassung des mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten eines Aktionärs zur Teilnahme an der Generalversammlung wegen fehlender Beglaubigung der Vollmacht verweigert werden, wenn das Statut die Beglaubigung nicht vorschreibt? 3. Wird die Anfechtung eines unter nicht gerechtfertigter Zurückweisung eines Bevollmächtigten zustande gekommenen Beschlusses der Generalversammlung dadurch ausgeschlossen, daß der durch den Bevollmächtigten vertretene Aktionär selbst die Anfechtungsklage nicht erhoben hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464028180080
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