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Aktenzeichen II 291/97

Datum 21.01.1898

Leitsatz 1. Voraussetzungen der Anfechtungsklage gegen die Vorschußberechnung des Konkursverwalters einer eingetragenen Genossenschaft (§ 104 des Reichsgesetzes vom 1. Mai 1889). 2. Ist die mangelnde Kenntnis der gemäß §§ 164-167 des genannten Gesetzes entstandenen und bekannt gemachten Mitgliederliste ein Hindernis im Sinne des § 168 Abs. 2? 3. Gilt der mündlich beim Gerichtsschreiber angebrachte Widerspruch eines in die Mitgliederliste Aufgenommenen lediglich deshalb als gemäß § 168 Abs. 2 angebracht, weil der Gerichtsschreiber die Aufnahme eines Protokolles verweigert hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464028280151

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