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Aktenzeichen II 169/97
Datum 12.10.1897
Leitsatz Führt eine Girobank (Reichsbank) den ihr von einem Girokunden erteilten Auftrag, dem Konto eines anderen Girokunden eine Summe gutzuschreiben und das Konto des Auftraggebers mit der gleichen Summe zu belasten, aus, wenn sie die Gutschrift vornimmt, nachdem sie dem inzwischen zahlungsunfähig gewordenen Inhaber des Kontos erklärt hat, sie werde Barzahlungen an ihn nicht mehr leisten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640282B0162
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