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Aktenzeichen I 237/97

Datum 13.11.1897

Leitsatz 1. Schadensersatz wegen Verzuges mit der Lieferung von Waren, die in Deutschland behufs Weiterveräußerung in China eingekauft waren. Schade, angeblich erwachsen durch Rückgang des Taelskurses. Ursachlicher Zusammenhang zwischen Verzug und Schaden. Ausgleichung des infolge des Verzuges erwachsenen Nachteiles durch einen andererseits entstandenen Vorteil. 2. Interesse des Kommittenten als Grundlage der Interesseforderung des Kommissionärs gegen seinen Kontrahenten.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640282E0172

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