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Aktenzeichen I 173/97
Datum 09.10.1897
Leitsatz 1. Kann der Schuldner gegen die Klage des Gläubigers eine Einrede daraus herleiten, daß derselbe die Forderung cediert hat, wenn die Cession ihm nicht bekannt gemacht, und zwischen Cedenten und Cessionar verabredet ist, daß der Cedent das Gläubigerrecht verfolgen solle? 2. Voraussetzung und Wirkung der Verpfändung eines Weinlagers durch Übergabe der Schlüssel zu der Kellerei.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640283A0216
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