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Aktenzeichen VI 380/97

Datum 28.10.1897

Leitsatz 1. Anwaltszwang für die Aufnahme des Verfahrens durch Schriftsatz, wenn das Verfahren nach der Zustellung eines Endurteiles, aber vor der Rechtskraft desselben und vor Einlegung eines Rechtsmittels gegen dasselbe unterbrochen oder ausgesetzt ist. 2. Inwiefern kann in einem solchen Falle der Unterbrechung oder der Aussetzung des Verfahrens auch beim Erscheinen des als Rechtsnachfolgers Geladenen ein Zwischenurteil über die Aufnahme des Verfahrens erforderlich werden? 3. Behandlung des Kostenpunktes in einem solchen Falle.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464028640369

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