Aktenzeichen I 272/97
Datum 08.12.1897
Leitsatz 1. Kann der Beklagte, der auf Grund der Einrede, daß der anhängige Rechtsstreit von einem Schiedsgerichte zu entscheiden sei, die Abweisung der Klage erzielt hat, gegen die auf Vollstreckbarkeit des demnächst zu seinen Ungunsten ergangenen Schiedsspruches gerichtete Klage die Unzulässigkeit des schiedsgerichtlichen Verfahrens wegen Nichtbestehens eines Schiedsvertrages einwenden? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann die Unzulässigkeit des schiedsgerichtlichen Verfahrens daraus hergeleitet werden, daß das Schiedsgericht gegen das von ihm selbst angeordnete Verfahren verstoßen habe?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464028730401
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