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Aktenzeichen VI 366/97

Datum 14.02.1898

Leitsatz Muß, wenn gemäß § 25 Gew.O. von der in § 17 daselbst vorgeschriebenen Bekanntmachung mit der Wirkung des § 26 daselbst Abstand genommen werden soll, ein hierauf gerichteter Antrag des Unternehmers vorliegen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464029060029

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