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Aktenzeichen VI 425/97
Datum 10.03.1898
Leitsatz Von wann ab ist die Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu rechnen, wenn das behufs Einlegung des Rechtsmittels erbetene Armenrecht von dem Instanzgerichte versagt, demnächst von dem Beschwerdegerichte bewilligt wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640295D0367
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