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Aktenzeichen I 432/97
Datum 21.03.1898
Leitsatz 1. Rechtliche Bedeutung der Vollstreckungsklausel. Darf sie aus einer vollstreckbaren Urkunde für künftige, noch nicht existente Forderungen erteilt werden? 2. Giebt es eine Klage auf Richtigkeitserklärung der Vollstreckungsklausel? 3. Kann auf Unzulässigkeit weiterer Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren Urkunde im Gerichtsstande des Gläubigers geklagt werden? 4. Zur Anwendung des § 130 C.P.O.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640295F0373
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