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Aktenzeichen I 433/97

Datum 23.03.1898

Leitsatz Darf das Gericht, wenn es die geschlossene mündliche Verhandlung zur Vervollständigung des mündlichen Vortrages wiederzueröffnen beschlossen hat, ohne die Vervollständigung des Sachvortrages erkennen, weil eine oder beide Parteien nach der Eröffnung jenes Beschlusses nicht mehr anwesend waren?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464029600377

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