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Aktenzeichen I 56/98

Datum 08.06.1898

Leitsatz Ist die Klage im Wechselprozesse aus einem Wechsel an eigene Order zuzulassen, auf dessen Rückseite sich als erste Namensschrift diejenige des Ausstellers befindet, zugleich aber der über dieser Namensschrift stehende Übertragungsvermerk durchstrichen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640296B0412

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