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Aktenzeichen I 135/98

Datum 28.09.1898

Leitsatz 1. Ist der einem Anderen erteilte Auftrag, nach dem Tode des Auftraggebers dessen Schuldner den von diesem gezeichneten Schuldschein zurückzugeben, für den Erben rechtsverbindlich, und hat seine Ausführung den Erlaß der Schuld zur Folge? 2. Gehört die Bestimmung der l. 18 § 2 Dig. de m. c. don. 39, 6, wonach der eben bezeichnete Auftrag eine rechtswirksame Verfügung enthält, und dem Schuldner, der den Schuldschein entgegengenommen hat, gegenüber der Forderung des Erben die exceptio vel pacti conventi vel doli mali gewährt wird, dem heutigen gemeinen Rechte an?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402A1F0133

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