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Aktenzeichen VI 210/98

Datum 03.11.1898

Leitsatz Berechtigt die bloße Widerrechtlichkeit der Führung eines nicht gehörig erworbenen Familiennamens einen befugten Träger desselben zur gerichtlichen Verfolgung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402A240147

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