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Aktenzeichen III 80/98

Datum 12.07.1898

Leitsatz Ist das nach gemeinem Rechte dem Besitzer zustehende jus tollendi durch das preußische Eigentumserwerbsgesetz vom 5. Mai 1872 oder durch das preußische Gesetz über die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen vom 13. Juli 1883 gegenüber dem Ersteher des Grundstückes beseitigt oder eingeschränkt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402A2D0194

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