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Aktenzeichen V 146/98

Datum 05.11.1898

Leitsatz Findet ein auf Grund des § 12 des Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 erlassenes Ortsstatut auch auf Privatwege Anwendung, wenn diese in einen Bebauungsplan einbezogen worden sind, dessen Ausführung von der Gemeindebehörde beschlossen worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402A420287

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