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Aktenzeichen V 165/98

Datum 23.11.1898

Leitsatz 1. Wonach bestimmt sich die Zulässigkeit des Rechtsmittels gegen ein Zwischenurteil, wenn das erkennende Gericht das letztere als aus § 275 C.P.O. erlassen bezeichnet? 2. Darf für die Frage, ob das nach der Enteignung verbliebene Restgrundstück nach seiner bisherigen Bestimmung noch zweckmäßig benutzt werden kann, eine Straßenanlage berücksichtigt werden, deren Herstellung erst durch die Enteignung ermöglicht ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402A630394

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