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Aktenzeichen I 377/98

Datum 21.01.1899

Leitsatz Kann, wenn der Eigentümer von Waren, die ein Anderer für ihn in Verwahrung hat, seine Forderung gegen den Verwahrer auf Auslieferung der Waren an einen Dritten zum Zweck der Sicherung einer diesem gegen ihn zustehenden Forderung abtritt oder für diese Forderung verpfändet und später in Konkurs verfällt, der erst nach der Konkurseröffnung in den Besitz der Waren gelangte Dritte abgesonderte Befriedigung aus den letzteren verlangen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402B100070

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