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Aktenzeichen IV 222/98

Datum 09.01.1899

Leitsatz 1. Tritt bei fideikommissarischer Substitution auch nach eingetretenem Substitutionsfalle, wenn der fideikommissarische Erbe der Erbschaft entsagt, in Ermangelung entgegenstehender Bestimmung des Testators die gesetzliche Erbfolge nach diesem ein, oder verbleibt der Nachlaß dem Fiduziarerben oder dessen Erben? 2. Steht die Bestimmung in § 56 Ziff. 4 K.O. der Geltendmachung des Anspruches des Legatars in dem Konkursverfahren über das Vermögen des vorbehaltlosen Erben entgegen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402B390228

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