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Aktenzeichen V 380/98
Datum 12.04.1899
Leitsatz 1. Dauert das Pfandrecht an einer Hypothek fort, wenn der Pfandgläubiger wegen seiner Forderung zwar durch Zahlung eines Dritten befriedigt worden ist, später jedoch das Empfangene an den Dritten zurückgezahlt hat? 2. Rechtsstellung desjenigen, welcher nach der Zahlung die Hypothek erworben hat. Kann er sich zur Abwehr des Pfandrechtsanspruches auf den öffentlichen Glauben des Grundbuches berufen, wenn die Verpfändung im Grundbuche eingetragen, und der Vermerk zur Zeit des Erwerbes der Hypothek noch nicht gelöscht war?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402B540349
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