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Aktenzeichen II 384/98

Datum 07.03.1899

Leitsatz 1. Sind für die Haftbarkeit eines richterlichen Beamten aus seiner Amtsführung im Gebiete des rheinischen Rechtes die Vorschriften des preußischen Allgemeinen Landrechtes maßgebend? 2. Ist der Art. 505 Code de procédure civile noch gegenwärtig gültig, und bezieht er sich auch auf die Thätigkeit des Richters in Ausübung der freiwilligen Gerichtsbarkeit?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402B5D0384

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