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Aktenzeichen VI 205/99

Datum 30.10.1899

Leitsatz Ist ein Wechselprotest ungültig, wenn in der Abschrift des Wechsels die Bezeichnung des Remittenten und eins von mehreren aufeinander folgenden Blankoindossamenten ausgelassen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402C1D0121

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