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Aktenzeichen VI 225/99

Datum 26.10.1899

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen kann sich der Schuldner wegen Ungewißheit der Person des Gläubigers durch Hinterlegung des Geschuldeten von seiner Verbindlichkeit befreien?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402C270163

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