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Aktenzeichen VI 63/99

Datum 01.05.1899

Leitsatz Wann tritt, wenn von einem verpfändeten Grundstücke der Hypothek mitunterliegende Zubehörstücke durch Personen, welche dem Grundstückseigentümer gegenüber forderungsberechtigt sind, entfernt werden, um sich Befriedigung wegen ihrer Ansprüche zu verschaffen, Haftung jener Personen gegenüber dem Hypothekengläubiger ein?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402C2D0186

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