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Aktenzeichen VIa 149/99

Datum 06.10.1899

Leitsatz Wird der Unternehmer von der Verpflichtung, dem Expropriaten den durch die Anlage herbeigeführten Minderwert des Restgrundbesitzes zu ersetzen, lediglich deshalb frei, weil die Möglichkeit nicht ausgeschlossen ist, daß die schädigende Anlage auch ohne die Enteignung hätte ausgeführt werden können?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402C4E0331

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