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Aktenzeichen VIa 22/99
Datum 30.05.1899
Leitsatz Darf, wenn in erster Instanz über die thatsächliche Grundlage des Anspruches auf den zugeschobenen Eid erkannt ist, das nur von dem den Anspruch Verfolgenden angegangene Berufungsgericht, wenn es auf Grund des von ihm erhobenen Zeugenbeweises zu einem richterlichen Eide für den angeblich Berechtigten gelangt, zugleich aber einen Teil des Anspruches für unbegründet erachtet, diesen Teil abweisen, ohne wegen desselben es noch auf den in erster Instanz festgestellten Eid ankommen zu lassen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402C5B0366
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