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Aktenzeichen VIa 249/99

Datum 29.12.1899

Leitsatz Ist für eine Bereicherungsklage gegen einen Amtsverband der Rechtsweg dann zulässig, wenn eine Verfügung des Amtsvorstehers, durch welche einem Grundeigentümer die Räumung eines Grabens unter Androhung der Ausführung auf seine Kosten aufgegeben und infolge deren die Kosten der ausgeführten Arbeit von ihm eingezogen waren, im Verwaltungsstreitverfahren durch rechtskräftige Entscheidung wieder aufgehoben ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402D400248

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