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Aktenzeichen I 21/00

Datum 28.04.1900

Leitsatz 1. Handelskauf mit verschiedenem Erfüllungsort für Käufer und Verkäufer; nach welchem örtlichen Rechte ist die Frage zu entscheiden, welche Handlungen der Käufer vornehmen muß, um sich die Rechte aus einer mangelhaften Beschaffenheit der Ware zu erhalten? 2. Kann für den deutschen Richter fremdes Recht auch dann in Betracht kommen, wenn es sich um einen Betrug des Verkäufers handelt? 3. Englisches Recht über die Klagen, die dem Verkäufer zu Gebote stehen, wenn es nicht zur Lieferung der Ware gekommen ist; sind diese Rechtssätze vom deutschen Richter zur Anwendung zu bringen, wenn der Erfüllungsort für den Käufer im Gebiete des englischen Rechtes liegt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402E320193

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