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Aktenzeichen VIa 395/99

Datum 20.02.1900

Leitsatz 1. Steht die Bestimmung im § 796 Abs. 2 C.P.O. (n. F.) der Anfechtung eines rechtskräftig gewordenen Zahlungs-(Vollstreckungs-) befehles entgegen, der für eine Forderung erwirkt ist, welche auf Grund einer Vereinbarung der Parteien in dem Gesuche um Erlassung des Zahlungsbefehles unwahrerweise als schon vorhanden bezeichnet ist, während sie in Wahrheit erst nach Erlassung des Zahlungsbefehles zur Entstehung gelangen sollte? 2. Ist ein solcher Zahlungsbefehl insoweit rechtswirksam, als nach seiner Erlassung das vorher von den Parteien in Aussicht genommene Schuldverhältnis wirklich zur Entstehung gelangt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402E5B0334

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