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Aktenzeichen VII 347/00
Datum 08.02.1901
Leitsatz Finden die in Art. 269 Abs. 2 H.G.B. enthaltenen Bestimmungen auch Anwendung auf Vereinigungen zum Betriebe eines Handelsgewerbes durch Kaufleute minderen Rechtes? Wie muß der dabei vorausgesetzte Auftrag des handelnden Teilnehmers beschaffen sein, und ist es nötig, daß der gemeinsame Bevollmächtigte die anderen Teilnehmer namentlich bezeichnet?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402F310227
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